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Licht am Arbeitsplatz hat einen ernormen Einfluss auf unser Wohlbefinden, sowie den Erfolg eines Unternehmens. Orientieren sich die Lichtverhältnisse an ergonomischen Richtlinien, hat dies einen positiven Effekt auf Mitarbeiter, was zu mehr Motivation, Konzentration, Leistung, Effektivität und Zufriedenheit führt. Ein richtiges Lichtkonzept ist essentiell. Durch eine optimal ausreichend hohe Umgebungshelligkeit, die dem Tageslicht ähneln sollte, werden negative Folgen wie Fehler beim arbeiten, sowie gesundheitliche Schäden und Beschwerden, vermieden. Die Arbeitsplatzverordnung schreibt eine gewisse Lichtmenge für einen gesunden Arbeitsplatz vor. Unternehmen haben eine gewaltige Wirkung, wodurch sie sich auch am Umweltschutz beteildigen und durch richtige Maßnahmen den Energieverbrauch stark reduzieren können.
Arbeitsbedingungen.

FAZIT
Ist eine sichere Beleuchtung teuer? Diese Frage lässt sich durch eine reine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung nicht beantworten. Denn es ist schwer, Fehler, Unfälle und gesundheitliche Probleme der Mitarbeiter in die Berechnung einzubeziehen, die durch schlechte Beleuchtung verursacht werden. Viele Studien zeigen aber, dass eine gute Beleuchtung Unfälle verhütet und einen positiven Effekt auf die Leistungsfähigkeit und Gesundheit der Mitarbeiter hat. Darum ist die richtige Beleuchtung von Arbeitsplätzen auch in der Arbeitsstättenverordnung konkretisiert worden. Die Anforderungen an ein gutes Lichtkonzept variieren dabei je nach Arbeitsplatz, Arbeitsaufgabe und individuellem Sehvermögen. Ziehen Sie deshalb am besten einen erfahrenen Lichtprojektierer zu Rate. Er weiß, wie stark das Tageslicht Ihre Räume ausleuchtet und welche zusätzlichen Lichtquellen Ihre Mitarbeiter benötigen. Dank neuer Entwicklungen in der Beleuchtungstechnik sind viele moderne Anlagen auch wirtschaftlich eine attraktive Alternative.

Beleuchtung am Arbeitsplatz: Arbeitsschutzgesetz: Welches Haftungsrisiko trägt die Geschäftsleitung?

Die Unternehmensleitung muss entsprechend § 3 und § 5 des Arbeitsschutzgesetzes den Arbeitsplatz so einrichten, dass die Beschäftigten keinen gesundheitlichen Schaden nehmen, aufgrund mangeelnder Beleuchtung. Dazu gehört auch, dass die Mitarbeiter genügend Licht haben. Arbeitgeber haben die Pflicht, dies in regelmäßigen Abständen im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung zu ermitteln. Verfügt der Arbeitgeber nicht selbst über die nötigen Fachkenntnisse, um dies zu beurteilen, muss er eine fachkundige Person damit beauftragen bzw. sich von dieser beraten lassen. Die Geschäftsleitung muss die aus den Empfehlungen abgeleiteten Maßnahmen den Mitarbeitern mitteilen und die Umsetzung der Maßnahmen überprüfen. Bei Missachtung dieser Pflicht können hohe Bußgelder fällig werden. Fehlt beispielsweise die Sicherheitsbeleuchtung, kann die zuständige Aufsichtsbehörde ein Bußgeld von 1.000€ verhängen. Wer vorsätzlich das Leben oder die Gesundheit von Beschäftigten gefährdet, macht sich strafbar. Die Unternehmensleitung muss entsprechend § 3 und § 5 des Arbeitsschutzgesetzes den Arbeitsplatz so einrichten, dass die Beschäftigten keinen gesundheitlichen Schaden nehmen. Dazu gehört auch, dass die Mitarbeiter genügend Licht haben. Arbeitgeber haben die Pflicht, dies in regelmäßigen Abständen im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung zu ermitteln. Verfügt der Arbeitgeber nicht selbst über die nötigen Fachkenntnisse, um dies zu beurteilen, muss er eine fachkundige Person damit beauftragen bzw. sich von dieser beraten lassen. Die Geschäftsleitung muss die aus den Empfehlungen abgeleiteten Maßnahmen den Mitarbeitern mitteilen und die Umsetzung der Maßnahmen überprüfen. Bei Missachtung dieser Pflichten können hohe Bußgelder fällig werden. Fehlt beispielsweise die Sicherheitsbeleuchtung (Notbeleuchtung), kann die zuständige Aufsichtsbehörde ein Bußgeld von 1.000€ verhängen. Wer vorsätzlich das Leben oder die Gesundheit von Beschäftigten gefährdet, macht sich strafbar

Wie hell sollte es am Arbeitsplatz sein? Je besser ein Arbeitsplatz, an dem wir arbeiten, ausgeleuchtet ist, desto besser sehen wir und umso weniger werden unsere Augen belastet. Je nach Arbeitsaufgabe brauchen Ihre Mitarbeiter aber unterschiedlich viel Helligkeit.

Dabei gelten folgende Grundsätze:

  • Wer komplexe und filigrane Aufgaben ausübt, braucht besonders viel Helligkeit. Dies gilt zum Beispiel für Technisches Zeichnen, Prüfung und Montage feinster elektronischer Teile. Benötigt wird hier eine Beleuchtungsstärke von 1000-2000 Lux.
  • Für Büroarbeitsplätze, Montage feiner Geräte und feine Arbeiten an Werkzeugmaschinen werden 500-750 Lux benötigt.
  • Wer im Bereich Verpackung und Versand, Drehen, Bohren und Fräsen arbeitet, braucht eine Beleuchtungsstärke von 200-300 Lux.
  • Für Arbeiten in Lagerräumen sind 200-300 Lux ideal.
  • Ältere Mitarbeiter benötigen helleres Licht. Experten raten zu einer Leuchtkraft von 750-1500 Lux.
  • Wählen Sie als Lichtfarbe Neutralweiß (ab 4000K) oder Tageslichtweiß (ab 5000K). Sie kurbeln die Konzentrationsfähigkeit und das Leistungsvermögen an.